Beauftragte (None) Fachkraft für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
- Laufende Nr
- 658
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Fachkraft für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Tätigkeit umfasst die Beratung hinsichtlich Arbeits- und Umweltschutz sowie angrenzende Bereiche (z. B. Abfallmanagement, Gefahrguttransport, Gefahrstoffmanagement, Explosionsschutz, Lärmschutz, Maschinenschutz, Umweltmanagement etc).
Durchführen von Sicherheitsmaßnahmen
Die Einhaltung entsprechender Gesetze, Verordnungen, betrieblicher Anweisungen, Anforderungen der Berufsgenossenschaften usw. prüfen und Abweichungen melden.
Handlungshilfen erstellen. Bedarfsgerechte Information an die betroffenen Bereiche und Führungskräfte weitergeben und in Anweisungsvorlagen umsetzen. Gefährdungsbeurteilungen mit Fachbereichen durchführen ggf. Abstell- und Schutzmaßnahmen vorschlagen. Überwachen des Umsetzungsfortschrittes. Bei Abweichungen informieren.
Betreuen des festgelegten Bereiches.
Führungskräfte und Mitarbeiter bezüglich der Vorschriften und Gesetze und deren Umsetzung beraten.
Anfragen und Aufgaben aus den Bereichen bearbeiten, ggf. interne und externe Fachstellen einbeziehen.
Begehungen sowie Abnahmen hinsichtlich sicherheits- umwelt- und gesundheitsrelevanter Merkmale von Betriebsmitteln, Arbeitsverfahren, etc. durchführen.
Einhaltung von Vorgaben kontrollieren und deren Wirksamkeit prüfen. Unterweisungen durchführen.
Erstellen von Gefährdungs- und Ereignisanalysen
Gefahrenschwerpunkte und unfallverursachende Faktoren ermitteln. Unfälle untersuchen (z. B. Verletzten, Zeugen, Vorgesetzten befragen), ggf. Maßnahmen vorschlagen. Unfallmeldungen/-berichte erstellen. Kataster und Statistiken erstellen und pflegen (z. B. Gefahrstoffe, gefährliche Anlagen).
Anmerkung zur Bewertung:
In kleinen und mittleren Unternehmen ist die Kombination bspw. mit Meister 1 denkbar, dann ist diese Aufgabe nicht mehr wertigkeitsprägend. Wird die Aufgabe als singuläre Tätigkeit ausgeführt, gilt als Maßstab die hier erstellte Bewertung.
BBG
Das Prüfen der Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, etc., sowie die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der sicherheits- umwelt- und gesundheitsrelevanten Merkmale erfordert ein Wissen und Können, das einer 3½-jährigen Berufsausbildung und einer darauf aufbauenden einjährigen Zusatzqualifikation (Meister/-in IHK) entspricht.